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Fristlose Kündigung wegen eines bestimmten Grundes

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 02.05.2010, 23:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.05.2010
Beiträge: 1
Standard Fristlose Kündigung wegen eines bestimmten Grundes

Halli Hallo,

So, hier erst einmal meine Geschichte zu meinem Problem:

Ich Bin im November letzten Jahres in eine Wohnung gezogen, die sich in einem Haus mit zwei Wohneinheiten befindet. Mit der Wohnung ist alles in Ordnung, nur dass sie sehr hellhörig ist. Im Erdgeschoss wohnen zwei Leute, die vom Staat leben und sich dementsprechend auch benehmen. Das heißt, sie trinken Alkohol und schreien sich bis manchmal nachs um 2 Uhr an, sodass dies bis in mein Schlafzimmer dröhnt und ich nicht schlafen kann. Dann sind es Kettenraucher. Den Rauch riecht man bis zu mir nach oben. Das Theater mit den beiden fing im Januar aber erst richtig an. Da war es so, dass sie meinten, sie müssten Schimpfwörter an mich nach oben rufen, weil ich anscheinend meine Kehrwoche verpennt habe (ich habe sie jedoch immer regelmäßig eingehalten). Zu dieser Zeit war ein Freund bei mir zu besuch, der dann bei ihnen geklingelt hat und ihnen erklären wollte, dass das kein normaler Umgang sei. Die Dame schlug dann auf ihn ein und der Herr packte meinen Freund am Kragen. Dann riefen sie die Polizei und meinten, mein Freund hätte die Dame geschlagen, was natürlich nicht stimmte. Solche Situationen wie diese fanden nun regelmäßig statt. Streitereien der beiden bis in die Nacht hinein. Drohungen an mich.... Briefe an meine Vermieterin, ich hätte die Kehrwoche nicht eingehalten und und und.... Es fanden mehrere Gespräche mit meiner Vermieterin statt, diese versucht nun schon seit Februar durch Anwälte und tralala die Herrschaften aus der Wohnung zu bekommen, zumal sie nicht mal mehr die Miete überweisen. Sie bat mich Geduld zu haben. Aber jetzt vor 2 Wochen hielt ich dies nicht mehr aus. Ich hatte Angst wenn ich mich zu Hause aufhielt. Wollte gar nicht mehr nach Hause.... Somit beendete ich das Mietverhältnis schriftlich fristlos, mit dem Grund, dass es für mich nicht mehr möglich ist, dort zu wohnen. Ich bat meine Vermieterin mich von der Miete zu befreien. Sie verneinte jedoch, denn sie würde mir bei nicht überwiesener Miete die Kaution vorenthalten. Aber ich hatte ja einen Bestimmten Grund für diese fristlose Kündigung. Und das Geld um doppelt Miete zu zahlen habe ich nicht.

Nun stelle ich hier die Fragen,
darf ich einfach keine Miete mehr überweisen, wenn ich fristlos gekündigt habe?
Hat meine Vermieterin das Recht dann die Kaution einzubehalten?
Kann sie Einspruch gegen die Kündigung erheben?
Wer ist hier im Recht?
Was wäre der beste Schritt?

Ich danke schonmal für Eure Antworten!!!!

Liebe Grüße, Eure Mmaeggie



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  #2  
Alt 03.05.2010, 08:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Fristlose Kündigung wegen eines bestimmten Grundes

Nun stelle ich hier die Fragen,
darf ich einfach keine Miete mehr überweisen, wenn ich fristlos gekündigt habe?

Zur fristlosen Kündigung einer Wohnung sind ganz wenige Gründe für den Mieter gegeben. Die von Ihnen genannten zählen sicherlich nicht dazu. Wenn Sie also keine Miete mehr überweisen machen Sie sich schuldig. Alles zum Thema fristlose Kündigung finden Sie hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._ao_mieter.htm

Hat meine Vermieterin das Recht dann die Kaution einzubehalten?

Ja, wenn Sie ihr die Miete schuldig bleiben auf jeden Fall!

Kann sie Einspruch gegen die Kündigung erheben?

Ja, natürlich und dann werden Sie die Miete nachzahlen müssen plus Gerichtskosten

Wer ist hier im Recht?
Was wäre der beste Schritt?

Diese beiden Fragen wird Ihnen ein Anwalt für Mietrecht besser beantworten können, denn nur der hat die Erlaubnis dazu.
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