Hallo,
ein Sonderkündigungsrecht bei einer neuen Arbeitsstelle existiert nicht, da nach dem neuen Mietrecht fast alle Kündigungsfristen 3 Monate betragen und dies als "zumutbar" ausgelegt wird.
Es gibt also nicht viele Optionen:
Job annehmen und ggf. für ein oder zwei Monate doppelte Mietbelastung.
Diese kann teilweise bei einem Arbeitsbedingten Umzug auch auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Siehe hierzu:
Steuern sparen beim Umzug
Oder einen Nachmieter stellen - auch wenn die Chancen schlecht stehen und der Vermieter das letzte Wort hat.
Möglicherweise kann auch ein persönliches Gespräch mit dem Vermieter helfen, einer Auflösung des Vertrags zuzustimmen. Wenn er Verständnis für die persönliche Situation hat, dann kann es funktionieren, ist aber leider selten der Fall.
Viel Erfolg wünscht,
Mietrecht Einfach