Hallo,
auch wenn die fristlose Kündigung rechtens ist, besteht dennoch die Möglichkeit, dass sich Ihre Mieterin auf eine der
Härtefall Regelungen beruft. Hierbei kann Ihr eine längere Frist zum Auszug gewährt werden, da diese Regelung bei Schwangerschaft Anwendung finden kann.
Wollte dies nur als zusätzliche Information bereitstellen.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach