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Alt 26.05.2010, 13:42
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Gartengerätehaus, Holz-Zaunelemente als Sichtschutz

1. Das Aufstellen eines Geäteschuppens sollte zuert mit dem Vermieter abgeklärt werden und je nach Größe diesr Hütte wäre auch eine Genehmigung bei der Stadtverwaltung, bzw. Landratsamt notwendig.

2. Dulden muss der Vermieter für solche Eingriffe in sein Grundstück nicht. Sie sollten sich stets per "Vertrag" absichern.

3. Wenn Sie ausziehen beteht nach heutiger Rechtslage sowieso für Sie die Pflicht zum Rückbau.
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