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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Wir bewohnen eine Doppelhaushälfte mit angeschlossenem Garten. Jetzt wollen wir in der Wiese Holzzaunelemente als Sichtschutz aufstellen (180 cm hoch) weil von der Strasse jeder auf unsere Terrasse und die Wiese sehen kann.
Weiter möchten wir ein Holzgerätehaus auf eigene Kosten aufstellen um z.B. unsere Fahrräder, die wir bisher entweder auf der Terrasse stehen haben oder ständig in den Keller tragen, zu verstauen. Müssen wir diese Maßnahmen vom Vermieter genehmigen lassen? Wenn er es nicht genehmigt und wir es dennoch aufstellen was kann im schlimmsten Falle passieren? Gibt es ein Urteil welches besagt dass der Vermieter, wenn wir es beim Auszug wieder abmontieren, dulden muß? Wir werden die Zaunelemente wie auch die Holzhütte so aufbauen, dass wenn wir ausziehen alles gegebenenfalls wieder in den Urzustand zu bringen ist. |
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#2
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1. Das Aufstellen eines Geäteschuppens sollte zuert mit dem Vermieter abgeklärt werden und je nach Größe diesr Hütte wäre auch eine Genehmigung bei der Stadtverwaltung, bzw. Landratsamt notwendig.
2. Dulden muss der Vermieter für solche Eingriffe in sein Grundstück nicht. Sie sollten sich stets per "Vertrag" absichern. 3. Wenn Sie ausziehen beteht nach heutiger Rechtslage sowieso für Sie die Pflicht zum Rückbau. |
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Recht auf Umrandung des Balkon und Sichtschutz? | Annetorte | Mietrecht allgemein | 5 | 05.04.2012 11:06 |