AW: Fristlose Kündigung?
So unangenehm für Sie auch diese Situation ist, denke ich, dass Sie eine fristlose Kündigung nicht durchsetzen können. Erst wenn Sie tätlich angegriffen werden und dies von der Polizei aufgenommen wird, wäre eine fristlose Kündigung denkbar.
Für die Zukunft sollten Sie aber wissen, dass Sie Ihren Vermieter immer beweisbar per Einschreiben über solche Vorfälle informieren müssen. Telefonate und Mails sind nicht beweisbar.
Der Vermieter könnte und müsste solche Mitmieter dann abmahnen und wenn nötig fristlos kündigen.
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