Unterschied befristeter und unbefristeter Mietvertrag
Hallo, ich bin seit 16.09. Mieterin. im Mietvertrag wurde §2, Abs. 1 "er läuft auf unbestimmte zeit" angekreuzt. Darunter ist Abs. 2, mit einem Kästchen, das nicht angekreuzt wurde "Nur für Wohnraummietverträge (kündigungsausschluss)" dann kommen darunter noch ein paar kleingedruckte Sätze. In dem einen, der heißt: "Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf eines zeitraums von .... Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig." hat der Vermieter eine 1 eingetragen. Ich hab jetzt zum 31.08. gekündigt, weil ich meine einen unbefristeten Vertrag zu haben. Der Vermieter hat mir geschrieben das ginge nur nach einem Jahr mit der gesetzliche Frist und damit wäre das zum 15.12. korrekt. Dann folgt noch der Satz..."Wir akzeptieren die Kündigung nur dann, wenn wir bis zum 1.9. oder noch früher einen neuen Mieter gefunden haben." Ich denke das ist alles nicht rechtens. Ich hatte bei Vertragsabschluss gesagt, dass ich die Wohnung nur für ein Jahr mieten will. Kann mir jemand das erklären?
Danke
Sissi III
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|