Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 28.05.2010, 17:49
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Unterschied befristeter und unbefristeter Mietvertrag

Sie und nicht Ihr Vermieter haben Recht. Das Kreuz sagt deutlich, dass Sie einen Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist abgeschlossen haben.

Wenn Ihr Vermieter beim Kündigungsausschluss eine 1 einsetzt, hat das für Sie keine Bedeutung. Entweder ist ein Mietvertrag mit einem beiderseitigem Kündigungsausschluß für eine bestimmte Zeit (bis zu 4 Jahren) abgeschlossen, oder er ist sofort mit gesetzlicher Frist kündbar.

Da Ihr Vermieter bei der unbestimmten Zeit das Kreuz gemacht hat ist nur diese Variante gültig.

Mehr zum Thema Kündigungsverzicht finden Sie im Mietrechtslexikon:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...1/verzicht.htm
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ietvertrag.htm
Mit Zitat antworten