Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 29.05.2010, 12:21
Sissi III Sissi III ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.05.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Unterschied befristeter und unbefristeter Mietvertrag

Vielen Dank für die Antwort Regnmacher, das bestätigt doch meine Annahme. hab noch eine Frage: hab gelesen, dass Zeitmietverträge eine Begründung brauchen, was könnten das denn für Gründe sein? Mein Mieter will ja offensichtlich seine Risiken keinen Nachmieter, bzw. nicht zum Kündigungszeitpunkt einen Nachmieter zu finden, minimieren, indem er mir die Annahme meiner Kündigung davon abhängig macht. Auch wenn ich verstehe, dass ich mit dem unbefristeten Mietvertrag auf der sicheren Seite bin, interessiert mich das.
Viele Grüße!
Mit Zitat antworten