Zitat:
Zitat von avonchi
Oh... das habe ich vergessen. Ich bin Ende letzten Jahres ausgezogen. Also ab 1. Januar diesen Jahres ist mein Nachmieter eingezogen.
Vielen Dank für ihre Antwort. Also denken sie dass der Vermieter mir die Kaution auf jeden Fall zu zahlen hat. Auf meiner Seite ist in dem Fall kein Verschulden zu erkennen, habe ich das richtig verstanden? Oder sollte ich mich doch an mein Nachmieter wenden, dass er doch dem Vermieter schreiben soll, was ich eigentlich nicht einsehe?
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Bevor Sie einen Rechtsanwalt konsultieren sollten Sie dem Vermieter am besten per Einschreiben mit Rückschein eine Frist von 2 Wochen zur Überweisung Ihrer Kaution (
Zinsen nicht vergessen und Ihre Bankverbindung in diesem Schreiben angeben). Wenn bis dahin keine Zahlung erfolgt sofort zu einem Anwalt (das geht auch per I-Net wenn Sie keinen ständigen Anwalt beschäftigen oder wegen Ihres Auslandsaufenthaltes den Anwalt nicht persönlich konsultieren können).
Ich halte Ihnen alle Daumen.
Nichtraucher