Meiner Meinung nach sind diese Fristen starr und demnach müssen sie nicht beachtet werden.
Hier dürfte es genügen, wenn das Bad und die Küche in den Anfangszustand hergerichtet wird.
Das Streichen der Kunstoffflächen sollten Sie aber unterlassen, denn das dürfte wohl nicht Aufgabe des Mieters sein.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.mietrechtslexikon.de