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Alt 01.07.2010, 14:04
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Vertrag über 3 Jahre wollen nach 6 Monaten raus

1. Mietverträge können formularmäßig bis zu 4 Jahren mit gegenseitigem Kündigungsausschluss abgeschlossen werden. Näheres erfahren Sie hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ietvertrag.htm
Diese Befristung gilt dann aber auch für beide Seiten.

2. Aber auch ein Mietvertrag mit Kündigungsausschluss kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Je nach Schwere der von Ihnen genannten Mängel wäre sogar eine fristlose (nach Rücksprache mit einem Anwalt für Mietrecht) möglich.

3. Setzen Sie Vermieter/Hausverwaltung noch einmal beweisbar (Einschreiben) unter Verzug (bisherige mündliche Beschwerden lassen sich nicht beweisen)
Geben Sie eine Frist von höchstens 14 Tagen (die hatten ja zuvor Zeit genug), um die Mängel zu beheben. Tut sich nichts kündigen Sie mit der Frist von 3 Monaten.

4. Wichtig ist, dass Sie ab sofort nur noch schriftlich mit der Verwaltung/Eigentümer verkehren, Telefonate, Mails oder Faxe sind nicht zu beweisen, darum ungeeignet.
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