AW: Vertrag über 3 Jahre wollen nach 6 Monaten raus
Ich würde Ihnen im Anschluss an meinen Vorredner auch empfehlen, den bisherigen Ablauf in das Einschreiben mit aufzunehmen, damit es auch schriftlich fixiert ist, welche Mängel Sie vorab gemeldet haben und was davon nicht beseitigt wurde unter der von Ihnen auferlegten Frist!
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
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