AW: Vermieter reagiert auf Kündigung nicht!!!
Hallo,
bei der Stellung eines Nachmieters ist immer die Zusage des Vermieters erforderlich. Wenn er nicht reagieren solte oder den Nachmieter nicht akzeptiert, dann gilt das Datum der ordnungsgemäßen Kündigung als Beendigung des Mietverhältnisses.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
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