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Alt 09.07.2010, 14:02
Orion Orion ist offline
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Standard AW: Wer zahlt Anfahrtsweg vom Elektriker bei nicht nötiger Reparatur

zu allererst ist derjenige zahlungspflichtig, der den elektriker bestellt hat.
denn dieser hat mit dem elektriker einen vertrag geschlossen.

ob diese kosten zb. vom mieter an den vermieter weitergereicht werden können, ist eine frage der mietvertragsvereinarungen (siehe kleinreparaturklausel, bis zu 100,- im einzelfall und in der summe nicht mehr als 8% der jahresnettokaltmiete wurden inzwischen schon richterlich anerkannt).

unterlässt der vermieter ggf. eine eigene prüfung des schadens, bevor er einen elektriker beauftragt, hat er im zweifelsfall pech gehabt, wenn die kosten die kleinreparaturklausel überschreiten.
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