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Alt 09.07.2010, 14:16
Orion Orion ist offline
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Standard AW: Vermieter reagiert auf Kündigung nicht!!!

eine kündigung des wohnraumes ist eine einseitige willenserklärung, d.h. der erklärende (mieter) braucht keine anerkennung des empfängers (vermieter), damit sie rechtswirksam wird.

die kündigung muss bis zum 3. werktag eines monats beim vermieter eingegangen sein. ab dann beträgt die kündigungsfrist 3 monate, es sei denn der mietvertrag regelt etwas anderes, was sich aber nicht zu ungunsten des mieters auswirken darf.

abweichen können hier nur verträge mit beiderseitigem kündigungsausschluss (max. 4 jahre).

kann man den zugang beweisen (rückschein), hat man als mieter seine schuldigkeit getan und die frist beginnt zu laufen.

ein vom mieter gestellter nachmieter kann vom vermieter anerkannt werden, muss aber nicht. schlimmstenfalls läuft der mietvertrag dann bis zum ende der kündigungsfrist.
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