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Alt 10.07.2010, 08:28
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Vermieter reagiert auf Kündigung nicht!!!

Zitat:
Zitat von Orion Beitrag anzeigen

kann man den zugang beweisen (rückschein), hat man als mieter seine schuldigkeit getan und die frist beginnt zu laufen.

ein vom mieter gestellter nachmieter kann vom vermieter anerkannt werden, muss aber nicht. schlimmstenfalls läuft der mietvertrag dann bis zum ende der kündigungsfrist.
Das mit dem Rückschein beim Einschreiben ist eine riskante Sache. Wenn der Empfänger nicht angetroffen wird, oder im Urlaub ist, landet das Einschreiben bei der Post und wird, wenn die Lagerzeit verstrichen ist, zurück geschickt.

Damit dürfte mindestens die Frist um einen Monat verstrichen sein. Die sicherste Variante ist nach wie vor der Einwurf in den Briefkasten oder das Durchschieben unter die Tür, aber nicht persönlich, sondern durch eine Person des Vertrauens. Eine andere sichere Zustellung ist das Einwurfeinschreiben, weil hier der Postbote den Einwurf in den Briefkasten dokumentiert.
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