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Alt 12.07.2010, 08:40
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Diverse nicht erkannte Mängel

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Zitat von Der Holger Beitrag anzeigen
Hallo liebes Forum

beabsichtige ich den Mietvertrag Fristlos zu Kündigen.

Mit welcher Begründung? Das Objekt entspricht nicht den Vorstellungen, die sich sich erdacht/erträumt haben? Das ist bestenfalls ausreichend für eine Frist von 3 Monaten, weil Sie dafür keine Begründung benötigen, weil Sie dann bis zum Ende die Miete bezahlen.

Ein Übergabeprotokoll ist noch nicht erstellt worden, da ich ja erst zum 01.08 einziehen wollte.

So, nun zu meinen Fragen:

Ist eine fristlose Kündigung meinerseits rechtens?

Nein, natürlich nicht! Sie haben scheinbar mit einer rosaroten Brille auf der Nase eine Bruchbude angemietet. Niemand hat Sie gezwungen, den Mietvertrag zu unterschreiben. Hätten Sie gewartet mit der Unterschrift bis jetzt, wäre Ihnen der Zustand dieser Hütte aufgefallen.

Kann ich dem Vermieter die Beseitigung der Mängel auferlegen? (Würde gerne dort bleiben wenn diese Mängel nicht wären)

Wenn der VM das macht, okay. Aber er muss es nicht, denn in solch einem Fall gilt, wie gesehen/besichtigt, so angemietet.

Muss der Vermieter diese Mängel überhaupt beseitigen, oder muss ich als Mieter das auf meine Kosten tuen?

Das ist Ihre Entscheidung ganz allein.

Wenn der Vermieter dieses machen muss, kann ich geleistete Arbeit geltend machen, im Falle einer fristlosen Kündigung, oder auch bei meinem Verbleib in diesem Haus?

Was kann ich dann als Arbeitslohn / Material ansetzen?

Das sind Wünsche von Ihnen, die der Vermieter nicht erfüllen muss.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, gerade auch im bezug was meine nächsten rechtlichen Schritte sein müssen.

Da dies meine Meinung, und keine Rechtsberatung ist, sollten Sie die Beratung durch einen Anwalt für Mietrecht auch in Betracht ziehen. Meine Antwort mag zwar hart klingen, aber selbst mit anderen Worten ändert es nichts an der Tatsache, dass Sie übereilt eine Unterschrift unter einen Mietvertrag gesetzt haben und mindestens/längstens für 3 Monate an diesen Vertrag ohne wenn und aber gebunden sind.

Und als Tipp für die Anmietung der nächsten Bleibe. Man unterschreibt einen Mietvertrag erst, wenn man das Objekt in Ruhe besichtigen konnte. Und dann kommt das Protokoll, in dem die Mängel und deren Beseitigung festgehalten werden. Und zum Schluss wird der Mietvertrag unterschrieben.
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