AW: Einseitige Kündigung durch Ehepartner
Wenn beide Ehepartner den Mietvertrag abgeschlossen haben, dann müssen auch beide kündigen. Einer Teilkündigung wird die Vermieterin wohl nicht zustimmen, wenn die Zahlung der Miete nicht sichergestellt ist.
Den Rest Ihrer Frage sollten Sie dann besser mit Ihrem Anwalt bereden, den Sie früher oder später benötigen.
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