AW: Einseitige Kündigung durch Ehepartner
Das sollten Sie mal ganz schnell vergessen, denn das gilt nicht für Kündigungen von Mietverträgen. Da sind immer noch die Unterschriften beider Mieter nötig.
Die gegenseitige Bevollmächtigung gilt für den Fall, dass der Vermieter eine Erklärung den Mietern gegenüber abgibt. Diese Erklärung muss er nicht beiden gegenüber abgeben, da reicht dann auch einer der Mieter.
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