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Alt 27.07.2010, 14:50
Sherry09 Sherry09 ist offline
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Registriert seit: 27.07.2010
Beiträge: 2
Standard Recht auf öffenbares Fenster?

Hallo.

Meine Großmutter zieht im September in eine 3-Raumwohnung. Sie hat schon den Mietvertrag unterschrieben und nimmt auf jeden Fall die Wohnung. Das Haus ist eine große, ehemalige Kaserne die komplett saniert wird.



Ich selbst wohne im zweiten Bauabschnitt. So können wir die Baufortschritte gut beobachten. Es gibt im Erdgeschoss drei Wohnungen (Zwei
2-Raumwohnungen und eine 3-Raum Wohnung), deren Eingangstür auf der Terrasse über eigene Treppen von außen erreichbar sind.



Das "Kinderzimmer" der Wohnung geht nach hinten in den Hof raus. Bei den 2-Raum Wohnungen ist es das Schlafzimmer. Diese haben ein Podest. Die Fenster sind sehr groß und geteilt. Sie haben zwei Fensterflügel, die etwa 60 % des Fensters ausmachen, "darunter" (40 %) sind zwei kleine, fast quadratische Scheiben. Im ersten und zweiten Bauabschnitt lassen sich auch diese öffnen. Im Bauabschnitt meiner Großmutter nicht. Bei den Podestzimmern stellt dies kein Problem dar, aber bei der besagten Wohnung schon. So kommt man nicht mal an das Fenster, wenn man sich auf das Fensterbrett stellt.

Nun stellt sich mir die Frage, ob es ein Recht gibt das besagt, dass man ein Fenster (im Erdgeschoss) öffnen können muss?


Man bräuchte eine Leiter um dieses zu öffnen. Somit wird doch aber ein Fluchtweg versperrt, oder? Auch sind schon mehr als einmal Hinweise im Briefkasten gewesen, dass ausreichend gelüftet werden muss, damit kein Schimmel entsteht... Müsste es da nicht zumindest eine Klappvorrichtung geben?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, als Mieter hat man ja leider nicht das Recht mit den Architekten oder Bauleitern zu sprechen.

Vielen Dank für's lesen.
Mit freundlichen Grüßen.

M. Mühlhausen



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