Hallo,
das Zurateziehen eines Anwalts ist schon einmal der richtige Schritt.
Meiner subjektiven Einschätzung nach und den Kenntnissen, die ich im Mietrecht gesammelt habe ist es durchaus mehr als fragwürdig, ob die Dame recht bekommt!
1. Sie haben Anrecht auf zwei Schlüssel
2. Die Vermieterin hat schlichtweg Hausfriedensbruch begangen, da Ihnen in Ihrer Wohnung das Hausrecht zusteht
Siehe:
Hausrecht
3. Sie dürfen meiner Meinung nach auch das Schloss austauschen unter der Auflage das alte Schloss aufzubewahren und bei Einzug wieder schadensfrei einzusetzen
4. Der Vorwurf des Rauchen geht nach Ihrer Schilderung ins Leere und die Vermieterin befindet sich hier in der Beweispflicht
Ich würde mich freuen, wenn Sie uns mal auf dem Laufenden halten und wie der Fachanwalt die Angelegenheit einschätzt.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach