Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 30.07.2010, 19:03
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Individualvereinbarungen per Handschrift im Mietvertrag

Hallo,

das Zurateziehen eines Anwalts ist schon einmal der richtige Schritt.

Meiner subjektiven Einschätzung nach und den Kenntnissen, die ich im Mietrecht gesammelt habe ist es durchaus mehr als fragwürdig, ob die Dame recht bekommt!

1. Sie haben Anrecht auf zwei Schlüssel
2. Die Vermieterin hat schlichtweg Hausfriedensbruch begangen, da Ihnen in Ihrer Wohnung das Hausrecht zusteht
Siehe: Hausrecht
3. Sie dürfen meiner Meinung nach auch das Schloss austauschen unter der Auflage das alte Schloss aufzubewahren und bei Einzug wieder schadensfrei einzusetzen
4. Der Vorwurf des Rauchen geht nach Ihrer Schilderung ins Leere und die Vermieterin befindet sich hier in der Beweispflicht

Ich würde mich freuen, wenn Sie uns mal auf dem Laufenden halten und wie der Fachanwalt die Angelegenheit einschätzt.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten