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Alt 31.07.2010, 12:55
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Nebenkostenabrechnung nach Auszug

Zitat:
Zitat von saskia1105 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen.

Dennoch unsere Fragen:
1. Wir wären nicht vorher ausgezogen wenn wir keine Nachmieter gehabt hätten, müssen wir wirklich für die Monate März April die Nebenkosten tragen? Und wenn ja ALLE????

Ja

Heizung wurde von einer Firma abgelsen und auch auf 4 Monate verteilt nach Heizgradtagen. Hier sind wir der Ansicht das wir hier nur für Januar und Februar zahlen müssen da in den anderen zwei Monaten ja nicht geheizt wurde???

Abgelesen wohl nicht, eher komplett nach der Gradtagtabelle. Und da ist stets der Zeitraum bis zum Ende der Mietzeit maßgebend, weil in den Heizkosten ja auch die Grundkosten von 30 bis 50% enthalten sind.


2.Wann liegt bei uns die Verjährung der Nebenkostenabrechnung vor? Wir sind zum 01.03.09 ausgezogen laut Kündigung zum 01.05.09 und die Abrechnung haben wir erst mitte Juni2010 bekommen.

Die Abrechnung hätte auch am 31.12.2010 bei Ihnen eintreffen dürfen. Ihr Datum des Auszugs ist nicht relevant.

3.Wären wir im Recht wenn wir sagen wir zahlen für 4 Monate Versicherungen, Mülltonne Schornsteinfeger ect. aber nur für 2 Monate Heizung, Niederschlag/Wasser/Abwasser?

Nö, das wären Sie nicht. Und ich denke, nein ich weiß, dass das Gericht es auch so sieht.

Ich finde das 900€ ziemlich viel ist zumal wir für das andere Jahr schon 1500€ NK nachzahlen mussten...

Nachdem Sie im Jahr zuvor soch eine hohe Nachzahlung hatten, warum haben Sie nicht die Verauszahlung (125,- Euro) entsprechend erhöht?

Ich danke schonmal im vorraus und hoffe auf Antwort

LG
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie in der neuen Wohnung die Betriebskostenvorauszahlung an die tatsächlichen Kosten anpassen.
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