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Alt 02.08.2010, 13:33
Orion Orion ist offline
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Standard Darf ein Vermieter ohne mein Wissen etwas reparieren und mir die Rechnung schicken?

wurde die wohnung ordnungsgemäss übergeben und im übergabeprotokoll als mängelfrei deklariert, hatte der vermieter die gelegenheit, das fehlen des anbauteiles zu bemerken.

mängelansprüche, die später als 6 monate nach wohnungsübergabe angemeldet werden sind nichtig.

theoretisch müsste dem mieter eine angemessene frist (hier 2 wochen) zur wiederbeschaffung des anbauteiles eingeräumt werden.

ich will nicht bestreiten, dass der ablauf vom vermieter hätte besser geregelt werden können. fakt ist jedoch, dass sie das anbauteil verbummelt haben und somit ein anspruch des vermieters gegen sie besteht.

praktisch ergeben sich hieraus aber für beide seiten meist aufwändige hampeleien (stopfen nicht mehr auffindbar, termin machen, ausmessen, geschäft finden, das sowas führt, hinfahren, kaufen, zurück zur wohnung, einbauen, passt nicht, nochmal von vorne...), sodass die 60,- unterm strich die einfachere, schnellere, und womöglich sogar billigere variante sind.

womöglich können sie auf dem rechtsweg sich einen teil der kosten zurückerstreiten. vermutlich wird der richter dann aber einen vergleich vorschlagen. dann bekommen sie 30,- zurück und dürfen noch 150,- gerichts- und rechtsanwaltskosten nachschießen. kein gutes geschäft.

mein persönlicher rat ist hier, schlechtem geld kein gutes hinterherzuwerfen, auch wenn eine rechtliche kümmelspalterei ihnen vielleicht 20,- oder 30,- zurückerstatten könnte. der damit einhergehende aufwand ist aber m.e. die geringe summe nicht wert.

Geändert von Orion (02.08.2010 um 13:50 Uhr)
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