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Alt 11.08.2010, 11:14
Orion Orion ist offline
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Standard AW: Mietvertrag ohne Ordentlichem Kündigungsrecht

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Zitat von dishmo Beitrag anzeigen
Wir haben mehrere Kartons im Keller gestellt und einen Badezimmerschrank (alibert). Wir haben festgestellt das wenn es sehr stark regnet, der Keller unter Wasser steht ca 3-5 cm! Uns ist daraufhin ein Karton mit CD-Hüllen von Musik CD´s beschädigt worden was wir aber nicht gemeldet haben.
Jetzt waren wir aber wieder im Keller und haben gesehen das der Badezimmerschrank am Holz aufgequollen ist von dem Wasser!
Was machen wir damit ? Sollen wir einfach einen gebrauchten in Ebay kaufen und wieder ins Bad hängen ?
auch bei starkregen sollte der keller dicht sein. dies zählt zu den pflichten des vermieters.
voraussetzung ist natürlich, dass sie den keller als bestandteil der wohnung mitvermietet bekamen (ist dann im MV aufgeführt).
wurde ihnen der keller nicht mitvermietet, dürfen sie dort auch nicht einfach sachen hinstellen. damit muss der vermieter nicht rechnen und braucht sie auch dementsprechend nicht auf mögliche gefahren für die sachen hinweisen, wenn ihm die problematik mit den häufigen übwerschwemmungen bekannt wäre.

wird in ihrem keller durch überschwemmung ihr eigentum (CDs) oder ihr besitz (alibert, im eigentum des vermieters stehend?) beschädigt, so müssen sie dies dem vermieter melden und gegen ihn ihre ansprüche geltend machen. dagegen ist der vermieter versichert.
sie haben einen schadensersatzanspruch.

wenn sie eine hausratversicherung haben, melden sie ihr die schäden, diese übernimmt in der regel alles weitere und hält sich dann an der versicherung des vermieters schadlos (abhängig von den versicherten risiken).

solange die letzte überschwemmung nicht zu lange zurückliegt, sollten sie versuchen, diese ansprüche noch geltend zu machen.
sinnvollerweise sollten sie die überschwemmung mit fotos oder zeugen belegen können, quittungen für den kauf der CDs helfen sehr.

Geändert von Orion (11.08.2010 um 11:31 Uhr)
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