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Alt 11.08.2010, 12:07
Orion Orion ist offline
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Standard AW: Telekomhauptverteilerdose aller Mieter in meiner Wohnung! Zugriffsrecht?

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Zitat von Orion Beitrag anzeigen
Artikel 13 Grundgesetz schützt die unverletzlichkeit der wohnung.

die wohnung darf außer zur abwehr von gefahren oder straftaten (nach richterlicher anordnung oder bei gefahr im verzuge) von niemandem gegen den willen des wohnungsinhabers betreten werden.

dagegen hat der vermieter keine rechtliche handhabe.


aber:
der vermieter hat das recht, nach angemessener vorankündigung (2 wochen) zugang zur wohnung zu erlangen, z.b. um reparaturen durchzuführen, wohnungsbesichtigung mit nachmietern, wenn gekündigt wurde.
häufigere termine "um einfach nur mal zu gucken" müssen nicht toleriert werden.
es muss ein angemessener grund vorliegen.

bei gefahr im verzuge (z.b. rohrbruch, feuer o.ä.) kann die wohnung unmittelbar, ohne ankündigung und ohne einholung einer zustimmung geöffnet werden.
eine verlegung der dose aus ihren räumlichkeiten heraus können sie letztendlich nicht verlangen (für die lage der dose könnten ja bestimmte unabänderliche bauliche gründe vorliegen), sowie den zutritt generell verweigern (siehe oben), aber es ist sicher im sinne des vermieters, die dose rauszulegen, damit er nicht bei jedem zugriff auf die dose sich langwierig mit ihnen in termindiskussionen verstricken muss.

Geändert von Orion (11.08.2010 um 12:10 Uhr)
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