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Alt 13.08.2010, 17:08
Armediz Armediz ist offline
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Registriert seit: 13.08.2010
Beiträge: 4
Standard Reparatur eines Rollladens nach Ausszug

Hallo Mietexperten,

Ich habe ein kleines Problem und würde mich sehr über die Aufklärung im folgenden Sachverhalt freuen:

Ich bin am 30.11.2009 aus meiner Wohnung Ausgezogen. Der Vermieter hat in einem Schreiben vom 04.12.2009 einen Schaden am Rollladen festgestellt.
Laut Aussage des Vermieters ist der Schaden Reparaturbedürftig und wurde durch Gewalt verursacht (Der Rollladenbauer der vom Vermieter beauftragt wurde war derselben Meinung).

In der Nebenkostenabrechnung, die am 12.08.2010 einging, wurden nun zusätzlich die Reparaturkosten in Höhe von 230,62 € mit aufgeführt.
Kann dies der Vermieter hier geltend machen?

Gewalt war keine im Spiel, der Schaden beim Rollladen entstand durch meine Frau, die ich nicht als gewalttätig einstufe, auch nicht gg. eines Rollladens.
Des Weitern wurde im Jahr zuvor (2008) der gleiche Rollladen selbst vom Vermieter (nicht Fachmännisch) repariert. Ich gehe davon aus, dass aufgrund der mangelnden Reparatur der Rollladen endgültig den Geist aufgegeben hat.

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen, vielleicht kennt ja jmd. einen ähnlichen Fall.



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