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Alt 13.08.2010, 18:32
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Reparatur eines Rollladens nach Ausszug

Zitat:
Zitat von Armediz Beitrag anzeigen
Hallo Mietexperten,

Ich bin am 30.11.2009 aus meiner Wohnung Ausgezogen. Der Vermieter hat in einem Schreiben vom 04.12.2009 einen Schaden am Rollladen festgestellt.

Nur festgestellt, oder hat er Sie aufgefordert diesen "Schaden" zu besichtigen und zu beseitigen?

Laut Aussage des Vermieters ist der Schaden Reparaturbedürftig und wurde durch Gewalt verursacht (Der Rollladenbauer der vom Vermieter beauftragt wurde war derselben Meinung).

Ein Forum kann nicht beurteilen, was für ein Schaden vorlag und wie er entstanden ist.

In der Nebenkostenabrechnung, die am 12.08.2010 einging, wurden nun zusätzlich die Reparaturkosten in Höhe von 230,62 € mit aufgeführt.
Kann dies der Vermieter hier geltend machen?

Schadensersatz hat mit den Betriebskosten wohl nichts zu tun.

Gewalt war keine im Spiel, der Schaden beim Rollladen entstand durch meine Frau, die ich nicht als gewalttätig einstufe, auch nicht gg. eines Rollladens.

Das kann hier niemand beurteilen.

Des Weitern wurde im Jahr zuvor (2008) der gleiche Rollladen selbst vom Vermieter (nicht Fachmännisch) repariert. Ich gehe davon aus, dass aufgrund der mangelnden Reparatur der Rollladen endgültig den Geist aufgegeben hat.

Auch hier weiß niemand, was denn nun an dem Rollladen beschädigt wurde.

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen, vielleicht kennt ja jmd. einen ähnlichen Fall.
Schauen Sie bitte, was im Mietrechtslexikon zu dem Thema geschrieben steht:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...1/jalousie.htm
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