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Alt 13.08.2010, 19:05
Armediz Armediz ist offline
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Standard AW: Reparatur eines Rollladens nach Ausszug

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Schauen Sie bitte, was im Mietrechtslexikon zu dem Thema geschrieben steht:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...1/jalousie.htm
Hallo Regenmacher,

vielen Dank für die schnelle Rückantwort und vor allem für den Link!

Ich möchte noch kurz auf den ersten Punkte eingehen:
- Im Schreiben Stand Sinngemäß:"Der Schaden ist enstanden und muss vom Fachmann repariert werden. Die Rechnung könne ich dann bei der Haftpflichtversicherung geltend machen" ... mehr nicht.
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