AW: Reparatur eines Rollladens nach Ausszug
Danke für die Antwort,
ich gehe aber hier in diesem Fall von Materialermüdung aus. Damit sollte es sich um Instandhaltung handeln.
Bei diesem Rolladen ist ja schon zuvor eine Materialermüdung festgestellt worden, daraufhin folgte die erste Reparatur, diese vom nicht-Fachmann ausgeführt, war mangelhaft. Der Schaden bestand also weiterhin.
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