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Alt 18.08.2010, 09:00
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Reparatur eines Rollladens nach Ausszug

Zitat:
Zitat von Armediz Beitrag anzeigen
Danke für die Antwort,

ich gehe aber hier in diesem Fall von Materialermüdung aus. Damit sollte es sich um Instandhaltung handeln.

Wenn Sie davon ausgehen, dann müssen Sie das nur noch dem Gericht "verkaufen", wenn es hart auf hart wegen der Rechnung kommen sollte.

Bei diesem Rolladen ist ja schon zuvor eine Materialermüdung festgestellt worden,

Von wem, und haben Sie das schriftlich?

daraufhin folgte die erste Reparatur, .
Und dann denke ich, dass hier die Möglichkeiten eines Forums erschöpft sind. Weiteres sollten Sie wirklich besser mit einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht bereden.

Geändert von Regenmacher (18.08.2010 um 09:16 Uhr)
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