Dann werden Sie wohl den großen Pinsel schwingen müssen, denn die Renovierungsklausel ist keine starre, sondern eine wachsweiche, weil sie Rücksicht darauf nimmt, in welchem tatsächlichen Zustand sich die Wohnung befindet.
Hier gibt es eine Sammlung von BGH-Urteilen zur Renovierung:
http://www.juristen-verlag.de/hostin...ml#Einfuehrung
und hier Antworten rund ums Mietrecht:
www.mietrechtslexikon.de