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Alt 22.01.2009, 15:01
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Striker,

wir haben einen informativen Artikel zum Thema fristlose Kündigung durch den Mieter online:
Fristlose Kündigung durch den Mieter

Schau dort doch einmal hinein.
Bei Mängeln verhält es sich so, dass sie dem Vermieter gemeldet werden müssen unter Stellung einer angemessenen Frist zur Beseitigung. Sollte der Vermieter diese verstreichen lassen, so erhält man das Recht zur fristlosen Kündigung.
Sollte der Vermieter die Mängel jedoch beseitigen, so bleibt meiner Meinung nach nur die ordentliche Kündigung.

Als Fazit drücke ich Euch die Daumen, dass Euer Vermieter Eure Mängelanzeige nicht so ernst nimmt und Euch damit das Recht zur fristlosen Kündigung unfreiwillig einräumt.

Halte uns doch bitte bzgl. des Sachverhalts auf dem Laufenden.

Sollten noch weitere Fragen bestehen, so fühl dich frei sie hier zu stellen.


Freundliche Grüße und alles Gute für die Frau und die Entbindung,


Mietrecht-Einfach
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