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Alt 03.09.2010, 13:28
danny2603 danny2603 ist offline
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Standard Fenster und Türen streichen beim Auszug. Mieter oder Vermieter?

Hallo

Ich habe ein großes Problem mit meiner "noch" Vermieterin.
Ich habe jetzt insgesamt 7 Jahre in einer Dachwohnung gewohnt.
Beim Einzug habe ich die Wohnung neu renoviert, die Arbeit wurde von einem Fachmann durchgeführt, der mir bestätigt, dass die Türen beim Einzug in keinem Neuwertigen Zustand waren. Die Türen sind in einem Hellen Ton gestrichen. Da der Laminatboden reißt und ich von der Versicherung die bestätigung habe das ich nicht Schuld bin, ist meine Vermieterin richtig sauer und will jetzt alle Arbeiten auf mich abwälzen.
ich soll nun die Türen und die Fenster streichen. Ein erneuter Fachmann war vor einer Woche mit mir in der wohnung u er sagte mir, dass die Türen so alt sind (er tippt 1960) das es die Farbe mittlerweile nicht mehr gibt und auch die Holz dachfenster gibt es heute so nicht mehr.

Jetzt meine frage, muss ich die Arbeiten durch führen auch wenn sie in keinem Neuwertigen Zustand waren als ich eingezogen bin? Die Türen sind nicht beschätigt, es blättert lediglich der lack ab. Welche Rechte hab ich?

Danke scon mal im Voraus



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