AW: Fenster und Türen streichen beim Auszug. Mieter oder Vermieter?
Das Alter der Türen und Fenster spielt doch beim Streichen keine Rolle. Wenn der Lack blättert, dann mus die Oberfläche angeschliffen und danach lackiert werden. Und wenn der Lack blättert, dann heißt das Schaden und nicht Verschönerung.
Ich habe schon Türen und Zargen gestrichen die noch aus der Zeit vor dem ersten Weltkrieg stammten.
Wenn es den gleichen Farbton nicht mehr im Handel geben sollte, dann ist sicherlich ein ähnlicher zu kaufen.
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