Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 04.09.2010, 09:54
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Fenster und Türen streichen beim Auszug. Mieter oder Vermieter?

Ob Sie es ungerecht finden, oder nicht, ist im Mietrecht egal. Wenn bei Einzug die Schäden schon vorhanden waren, hätten Sie das im Einzugsprotokoll vermerken müssen. Und Sie können auch nicht verlangen, dass man Ihnen beim Einzug neue Türen und Fenster spendiert.

Aber sonst ist gegen die Klausel mit den Schönheitsreparaturen nichts einzuwenden, denn dazu gehört nicht nur das Streichen von Wänden und Decken, sondern auch von Türen, Türzargen, Heizkörpern und Innenfenstern.
Mit Zitat antworten