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Alt 05.09.2010, 10:37
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Fenster und Türen streichen beim Auszug. Mieter oder Vermieter?

Bitte halten Sie sich an die Klauseln im Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen und unterlassen Sie in Ihrem eigenen Interesse eine Umdeutung.

Es gibt in modernen Wohnungen meist nur noch Zimmertüren mit Edelholzfurnier, diese Türen dürfen und müssen natürlich nicht gestrichen werden, auch wenn Türen nur lasiert sind, kann und darf man sie nicht lackieren.

Aber Ihre Türen und Fenster in der Wohnung waren lackiert und da haben Sie die Pflicht, die Lackierung zu erneuern, wenn es nötig ist. Und wenn der Lack abblättert ist eine Neulackierung nötig.

Und bitte vergleichen Sie nicht Ihre neue mit der alten Wohnung. Sie werden sicherlich noch mehr Qualitätsunterschiede feststellen, das ist aber normal bei einem Unterschied von fast 50 Jahren.
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