Außerordentliche Kündigung vor Einzug
Vermieter V und Mieter M schließen einen Wohnraummietvertrag - unbefristet ab dem 1.10 . V sichert M schriftlich zu, neues Parkett verlegen zu lassen pünktlich zum Einzugsdatum am 1.10. Nachdem M am 1.10 feststellt, dass kein Parkett verlegt worden ist setzt er V eine Frist zum 15.10. Diese lässt V verstreichen. Bezugsfertig ist die Wohnung am 20.10.
M hat am 18.10 ordentlich und am 22.10 außerodentlich fristlos gekündigt unter Verweis auf 543II Nr. 1.
Ist eine außerodetliche Kündigung hier wirksam oder muss sich der Mieter auf Mängelrechte und ordentliche Kündigung verweisen lassen?
M hat die erste Monatsmiete bereits überwiesen.
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Geändert von abdiepost (20.09.2010 um 16:24 Uhr)
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