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Außerordentliche Kündigung vor Einzug

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 20.09.2010, 16:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.09.2010
Beiträge: 1
Standard Außerordentliche Kündigung vor Einzug

Vermieter V und Mieter M schließen einen Wohnraummietvertrag - unbefristet ab dem 1.10 . V sichert M schriftlich zu, neues Parkett verlegen zu lassen pünktlich zum Einzugsdatum am 1.10. Nachdem M am 1.10 feststellt, dass kein Parkett verlegt worden ist setzt er V eine Frist zum 15.10. Diese lässt V verstreichen. Bezugsfertig ist die Wohnung am 20.10.

M hat am 18.10 ordentlich und am 22.10 außerodentlich fristlos gekündigt unter Verweis auf 543II Nr. 1.

Ist eine außerodetliche Kündigung hier wirksam oder muss sich der Mieter auf Mängelrechte und ordentliche Kündigung verweisen lassen?

M hat die erste Monatsmiete bereits überwiesen.



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Geändert von abdiepost (20.09.2010 um 16:24 Uhr)
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  #2  
Alt 20.09.2010, 18:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Außerordentliche Kündigung vor Einzug

Sie haben doch schon selbst recherchiert und Antworten gefunden. Was also erwarten Sie von einem Laienforum?

Sollten Sie eine Rechtsberatung erwarten, dann liegen Sie falsch. Denn die ist Anwälten vorbehalten und denen wollen und dürfen wir nicht ins Handwerk pfuschen.
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  #3  
Alt 21.09.2010, 22:58
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Außerordentliche Kündigung vor Einzug

Hallo,

sollte die Wohnung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht genutzt werden können, so sieht der Gesetztgeber die Option der fristlosen Kündigung vor!

Die fristlose Kündigung durch den Mieter


Freundliche Grüße


Mietrecht Einfach
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