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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Außerordentliche Kündigung vor Einzug
Vermieter V und Mieter M schließen einen Wohnraummietvertrag - unbefristet ab dem 1.10 . V sichert M schriftlich zu, neues Parkett verlegen zu lassen pünktlich zum Einzugsdatum am 1.10. Nachdem M am 1.10 feststellt, dass kein Parkett verlegt worden ist setzt er V eine Frist zum 15.10. Diese lässt V verstreichen. Bezugsfertig ist die Wohnung am 20.10.
M hat am 18.10 ordentlich und am 22.10 außerodentlich fristlos gekündigt unter Verweis auf 543II Nr. 1. Ist eine außerodetliche Kündigung hier wirksam oder muss sich der Mieter auf Mängelrechte und ordentliche Kündigung verweisen lassen? M hat die erste Monatsmiete bereits überwiesen. Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von abdiepost (20.09.2010 um 16:24 Uhr) |
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#2
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AW: Außerordentliche Kündigung vor Einzug
Sie haben doch schon selbst recherchiert und Antworten gefunden. Was also erwarten Sie von einem Laienforum?
Sollten Sie eine Rechtsberatung erwarten, dann liegen Sie falsch. Denn die ist Anwälten vorbehalten und denen wollen und dürfen wir nicht ins Handwerk pfuschen. |
#3
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AW: Außerordentliche Kündigung vor Einzug
Hallo,
sollte die Wohnung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht genutzt werden können, so sieht der Gesetztgeber die Option der fristlosen Kündigung vor! Die fristlose Kündigung durch den Mieter Freundliche Grüße Mietrecht Einfach
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