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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Situation: Mir wurde aus unbekannten Gründen von meinem Vermieter meine Wohnung gekündigt, ich habe eine Kündigungsfrist von 6 Monaten erhalten, anstatt regulär 3 Monate bei Eigenbedarf, wg. Nicht-Angabe der Gründe. Ich habe mich nun auf die Suche nach einer neuen Wohnung gemacht und bin fündig geworden, jedoch recht kurzfristig. Nun würde ich gerne meinem Vermieter früher als 6 Monate kündigen, da ich sonst eine Doppelbelastung habe. Dieser will jedoch bei den 6 Monaten bleiben, da sonst keine Nutzung der Wohnung für seine Zwecke erfolgen kann. Ist es möglich, seine Kündigung durch Widerspruch oder ähnliches aufzuheben und meinerseits zu kündigen? Vielen Dank für Ihre Hilfe & schöne Grüße. |
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#2
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Hallo Ava,
generell ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen unwirksam. Es sei denn, der Vermieter wohnt im selben Haus und das Haus verfügt nicht über mehr als 2 Parteien (geregelt in § 573a Absatz 1 BGB). Sollte dieser Sachverhalt nicht zutreffen, zieht die Kündigung nicht. Eine Regelung zur außerordentlichen Kündigung oder Sonderkündigung durch den Mieter bei Kündigung durch den Vermieter konnte ich leider nicht ausfindig machen. Hier würde ich dir aber raten dich vielleicht telefonisch an einen Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht zu wenden und ggf. eine kostenlose Auskunft zu erhalten, solange du deine Frage formulierst, dass sie mit JA oder NEIN beantwortet werden kann. Viel Erfolg und freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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