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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
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#1
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Untermiete - Kündigung
Hallo,
ich wohne seit anderthalb Jahren zur Untermiete in einer Wohnung, in der der Hauptmieter ein Zimmer bewohnt. Zum Abschluss eines Mietvertrages hatte ich einen Mustermietvertrag aus dem Netz heruntergeladen, den ich dem Hauptmieter geschickt habe. Er hat den Vertrag mit den entsprechenden Adressdaten ausgefüllt, beim "Rückgabepunkt" noch den Punkt "geweißt" hinzugefügt (darauf hat er mich hingewiesen) und mir dann zur Unterschrift vorgelegt. Ich habe unterschrieben, habe aber übersehen, dass er aus der zwei-Wochen-Kündigungsfrist eine dreimonatige gemacht hat (auf diese Änderung hat er mich wiederum nicht hingewiesen). Nun ist bereits seit mehreren Monaten klar, dass ich die Wohnung verlassen werde, die beidseitige Absprache ist bereits Mitte Februar passiert. Ich habe zwei Zimmer untergemietet und eines davon hat der Hauptmieter auch bereits zum 1.7. vergeben, das zweite noch nicht. Nun habe ich in den Mietvertrag geschaut, weil ich die Wohnung noch fristgerecht kündigen wollte und habe gesehen, dass die Kündigungsfrist nicht der entspricht, von der ich ausgegangen bin,also demnach könnte ich nicht zum nächsten Monat raus. Nun die Frage: Ist der Mietvertrag, durch die Vergabe eines der beiden Zimmer ohnehin hinfällig? Oder bin ich auf die dreimonatige Kündigungsfrist festgelegt? Vielen Dank für die Hilfe! |
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#2
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AW: Untermiete - Kündigung
Hallo Lodger,
leider ist den Angaben im Mietvertrag Folge zu leisten. Denn mit deiner Unterschrift des Untermietvertrag hast du der Kündigungsfrist von 3 Monaten zugestimmt. Das Vermieten einer anderen Wohnung durch den Hauptmieter scheint meiner Meinung nach Euren Untermietvertrag nicht zu berühren und ist daher nicht von Belang. Die Kündigung der Untermiete hat somit mit gesetzlicher Kündigungsfrist zu erfolgen. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Untermiete - Kündigung
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Allerdings ist es nicht so, dass er eine andere Wohnung vermietet hat, sondern eines der beiden Zimmer, die ich angemietet habe bereits einem Nachmieter versprochen hat. Demnach wäre von den - laut Untermietvertrag - 2 angemieteten Zimmern nur noch eines übrig... Viele Grüße, L. |
#4
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AW: Untermiete - Kündigung
Hallo lodger,
der Hauptmieter kann natürlich nicht eines deiner Zimmer zum 01.07. vermieten und von dir verlangen, dass du noch länger in der Wohnung bleibst. Das wäre ja wenn du eine ganze Wohnung angemietet hättest, der Vermieter dein Wohnzimmer aber schonmal an wen anderes Vermietet. Das ist meiner Meinung nach ein Vertragsbruch, da du laut Vertrag auch Anspruch auf beide Räume hast. Somit hast du meiner Meinung nach ein Sonderkündigungsrecht, von welchem du fristlos (aber zum 01.07.) Gebrauch machen kannst. Habe ich den Sachverhalt nun richtig verstanden? Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#5
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AW: Untermiete - Kündigung
Genau, so ist's recht. Vielen dank für die freundliche Hilfe!
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