Hallo Ava,
generell ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen unwirksam. Es sei denn, der Vermieter wohnt im selben Haus und das Haus verfügt nicht über mehr als 2 Parteien (geregelt in § 573a Absatz 1 BGB). Sollte dieser Sachverhalt nicht zutreffen, zieht die Kündigung nicht.
Eine Regelung zur
außerordentlichen Kündigung oder Sonderkündigung durch den Mieter bei Kündigung durch den Vermieter konnte ich leider nicht ausfindig machen.
Hier würde ich dir aber raten dich vielleicht telefonisch an einen Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht zu wenden und ggf. eine kostenlose Auskunft zu erhalten, solange du deine Frage formulierst, dass sie mit JA oder NEIN beantwortet werden kann.
Viel Erfolg und freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach