Bestimmte Hunde gelten aufgrund ihrer "Größe" als Kleintiere und sind nicht zustimmungspflichtig.
Die Haltung eines Hundes kann Ihnen übrigens nicht ohne einen besonderen Grund verwehrt werden.
Bedenken Sie dennoch, dass (auch kleine) Hunde immer einen Konfliktkeim darstellen.
Sie bellen auch nachts, beissen auch Kinder und sch... dem Nachbarn vor die Haustür. Das werden Sie niemals mit Sicherheit ausschließen können.
Wenn das Verhältnis zum Vermieter bereits gespannt ist, sollten Sie überlegen, ob Sie weitere Angriffspunkte bieten sollten.
Das hier sollten Sie sich mal durchlesen:
http://www.verbraucher-urteile.de/mi...recontent.html