Zitat:
Zitat von Regenmacher
Woher stammt Ihr Wissen mit der Größe des Tieres und dass der Vermieter einen Grund für das Verbot angeben muss? Beides wird nämlich in der entsprechenden Literatur anders dargestellt.
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Hallo und danke für die bisherigen Antworten.
Ich habe heute selbst gelesen, dass z.B. Yorkshire-Terrier nicht verboten werden können. Das hat offensichtlich ein Gericht so entschieden aufgrund von deren geringer Größe.
Selbst denke ich vor allem, dass das Verbot gegen einen Hund in meinem Fall dadurch schwierig sein könnte, dass ja andere Mieter (die Häuser sind alle gleich gebaut) einen Hund halten dürfen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Vermieter NUR MIR die Hundehaltung verbieten... und anderen Mietern diese erlauben kann.
Schöne Grüße,
imebro