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Alt 29.09.2010, 08:57
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Vermieter betritt Keller - Fristlose Kündigung möglich?

Wenn Ihr Vermieter Ihren nicht abgeschlossenen Keller betritt, denke ich, dass dies nicht zu einer fristlosen Kündigung ausreicht. Gründe für diese Kündigung müssen schon wesentlich schwerwiegender sein. Darum lesen Sie bitte hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._ao_mieter.htm

Sie können aber gerne einen Anwalt befragen, vielleicht sieht der das anders.
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