Wenn Ihr Vermieter Ihren nicht abgeschlossenen Keller betritt, denke ich, dass dies
nicht zu einer fristlosen Kündigung ausreicht. Gründe für diese Kündigung müssen schon wesentlich schwerwiegender sein. Darum lesen Sie bitte hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._ao_mieter.htm
Sie können aber gerne einen Anwalt befragen, vielleicht sieht der das anders.