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Vermieter betritt Keller - Fristlose Kündigung möglich?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 28.09.2010, 21:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.09.2010
Beiträge: 2
Beitrag Vermieter betritt Keller - Fristlose Kündigung möglich?

Hallo,

mein Vermieter war in meinen zur Wohnung gehörenden Keller (mit der Begründung: "Das ist mein Haus. Ich darf in den Keller")! Der Keller ist abschließbar, ich hatte ihn aber nicht abgeschlossen. Meine Erlaubnis zum Betreten des Kellers hatte er nicht, er hat mich auch nicht informiert, dass er in den Keller gehen wird. Ist das ein Grund, den Mietvertrag fristlos zu kündigen?

Vielen Dank schon mal für eine Antwort.



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  #2  
Alt 29.09.2010, 08:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Vermieter betritt Keller - Fristlose Kündigung möglich?

Wenn Ihr Vermieter Ihren nicht abgeschlossenen Keller betritt, denke ich, dass dies nicht zu einer fristlosen Kündigung ausreicht. Gründe für diese Kündigung müssen schon wesentlich schwerwiegender sein. Darum lesen Sie bitte hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._ao_mieter.htm

Sie können aber gerne einen Anwalt befragen, vielleicht sieht der das anders.
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  #3  
Alt 30.09.2010, 10:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.09.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Vermieter betritt Keller - Fristlose Kündigung möglich?

Lieber Regenmacher,

danke für die Antwort. Ist natürlich nicht das was ich hören wollte.
Da mein vermieter mir momentan das Leben zur Hölle macht, werde ich wohl doch einen Anwalt aufsuchen. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit so schnell wie möglich aus den Vertrag rauszukommen.
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  #4  
Alt 30.09.2010, 22:32
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Vermieter betritt Keller - Fristlose Kündigung möglich?

Hallo.

Neben einem Anwalt kann Ihnen mit Sicherheit auch ein Mieterverein weiterhelfen!

Das Verzeichnis für Mietervereine in Deutschland unter dem Dach des Deutschen Mieterbunds finden Sie hier:
Verzeichnis für Mietervereine in Deutschland

Aber ob Fachanwalt für Mietrecht oder Mieterverein, wir wünschen viel Erfolg!



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