Hallo,
generell ist zu sagen, dass Ihr Vermieter im Recht zu sein scheint.
Er kann sich jederzeit auf die
fristlose Kündigung wegen Mietschulden berufen.
Ob ihm damit geholfen ist, ist natürlich eine andere Frage!
Was Sie machen könnten:
- Nochmals an den Mieter appelieren, dass er die Frist zur Zahlung verlängert
- Als guten Willen eine Anzahlung leisten, aber woher nehmen, wenn nicht stehlen
- Erkundigung nach einem Studentenkredit - werden meiner Kenntnis nach auch vom Bafög Amt vergeben, weiß aber nicht wie die Geflogenheiten und Zeitfenster von der Beantragung bis zur Auszahlung sind und ob diese nur zur Tilgung von Gebühren aufgenommen werden dürfen
Wie Sie sehen sind Sie leider auf den Guten Willen des Vermieters angewiesen, wenn Sie nicht schnellstmöglich Geld auftreiben können!
Vielleicht kann ja auch ein Elternteil kurzfristig aushelfen.
Freundliche Grüße und viel Glück und Erfolg,
Mietrecht Einfach