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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Mietschulden warte auf Bafög
Hallo! Ich hab folgendes Problem:
Seit 1.9. wohn ich jetzt in einer 2 Raumwohnung(Warmmiete: 200€) Allerdings lässt sich mein Bafög viel zeit bis es auf mein Konto kommt. Heute hab ich die telefonische Zusage bekommen, dass ich mein Bafög für 3 Monate(455€*3) ende Oktober auf meinem Konto habe. Bis jetzt konnte ich also weder Miete noch Kaution zahlen. Mein Vermieter wusste dass ich auf Bafög angewiesen bin und ich habe es ihm mehrfach erklärt. Heute rief ich bei ihm an und sagte dass ich ende Oktober definitiv mein Geld habe und ihm die komplette Kaution(3 Kaltmieten = 450€) + 3* Miete (September, Oktober, November) überweisen werde, ich habe ihm gesagt ich hab die telefonische Zusage erhalten. Damit gibt er sich nicht zufrieden, und gibt mir zeit bis zum 15. Oktober die komplette Kaution + 2 Mieten zu bezahlen(450+200+200=850€) Da ich absolut keine möglichkeiten habe das Geld bis zum 15. aufzutreiben, muss ich mich nun meinem Schicksal fügen, meine Lehre abbrechen, ausziehen und mein Leben verfluchen? Das einzige was ich an Geld momentan noch kriege ist Kindergeld(wovon ich mich gerade so über Wasser halten kann) Hat jemand Tipps für mich? Oder kann mir sagen was ich tun könnte? Ich bin absolut ratlos und verzweifelt. Hoffe mir kann jemand helfen. Mfg |
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#2
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AW: Mietschulden warte auf Bafög
Hallo,
generell ist zu sagen, dass Ihr Vermieter im Recht zu sein scheint. Er kann sich jederzeit auf die fristlose Kündigung wegen Mietschulden berufen. Ob ihm damit geholfen ist, ist natürlich eine andere Frage! Was Sie machen könnten: - Nochmals an den Mieter appelieren, dass er die Frist zur Zahlung verlängert - Als guten Willen eine Anzahlung leisten, aber woher nehmen, wenn nicht stehlen - Erkundigung nach einem Studentenkredit - werden meiner Kenntnis nach auch vom Bafög Amt vergeben, weiß aber nicht wie die Geflogenheiten und Zeitfenster von der Beantragung bis zur Auszahlung sind und ob diese nur zur Tilgung von Gebühren aufgenommen werden dürfen Wie Sie sehen sind Sie leider auf den Guten Willen des Vermieters angewiesen, wenn Sie nicht schnellstmöglich Geld auftreiben können! Vielleicht kann ja auch ein Elternteil kurzfristig aushelfen. Freundliche Grüße und viel Glück und Erfolg, Mietrecht Einfach
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