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Alt 26.10.2010, 18:26
shoba48 shoba48 ist offline
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Registriert seit: 26.10.2010
Beiträge: 1
Standard Mahnung trotz erfolgter Zahlung

Ich habe eine mahnung vom amtsgericht erahlten diese aber aufgrund eines urlaubs erst eine woche vor ablauf der frist einsehen können. Mein vermieter verlangt 2 monatsmieten obwohl ich diese bereits bezahlt habe. Das prolem: ich kann nur eine davon nachweisen. Die frist läuft jetzt am freitag aus und persönlichen kontakt zum vermieter bekomme ich keinen.
soll ich widerspruch einlegen oder teilwiderspruch weil ich nur einen monat nachweisen kann? oder kommt es mich am ende billiger einfach beides zu bezahlen?



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