AW: Stromschulden und Hartz IV
Da dies kein rein mietrechtrechtliches Problem ist (hier geht es vorrangig um Schuld- und Sozialrecht) sollten Sie bitte zum Einem mit Ihrem Fallmanager bei der ARGE (früher Sozialamt) und andererdeits mit einem Anwalt über diesen Fall sprechen.
Als Empfänger von Hartz IV Leistungen erhalten Sie einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht.
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